Mitglied in der Wahlversammlung

Über die Wahlversammung

Die örtliche Wahlversammlung wird von allen Studierenden der jeweiligen Studienakademie gewählt. Ihre Hauptaufgabe ist, Anfang Oktober Studierende der Studienakademie in weitere Gremien und Ämter zu wählen, insbesondere in den StuV-Vorsitz, das Studierendenparlament, den Allgemeinen Studierendenausschuss oder die Schlichtungskommission. Unterjährig tritt sie zusammen, um Neuwahlen durchzuführen, falls Amtsttragende zurücktreten oder die Hochschule verlassen.

Die Wahlversammlung hat die Aufgabe, die Arbeit der örtlichen StuV zu überwachen. Bei Unregelmäßigkeiten oder wenn Amtstragende ihr Amt nicht mehr ausüben wollen oder können, ist die Wahlversammlung für Nachbesetzungen zuständig.

Was würde auf dich zukommen

  • Üblicherweise eine Sitzung in den ersten zwei Oktoberwochen – schnellstmöglich, nachdem das neue Studienjahr beginnt.
  • Weitere Sitzungen nach Bedarf unterjährig.

Was sollte ich mitbringen

  • Grundsätzliches Interesse, in der Hochschulpolitik und weiteren Ämtern mitzuwirken.
  • Erfahrung in der StuV von Vorteil

Weitere Möglichkeiten und Pflichten

Die Wahlversammlung wählt den*die Vorsitzende*n der Wahlversammlung. In diesem Amt leitet man die Sitzungen und beruft neue ein.

Mitglieder der Wahlversammlung können sich ins in die überregionalen Gremien der Studierendenschaft wählen lassen. 

Amtszeit

Die aktuellen Wahlen sind für das Studienjahr 2026/27. Die Amtszeit geht vom 01.10.2026 bis zum 30.09.2027.

Kosten

Die Sitzungen finden in der Regel an der eigenen Studienakademie oder online statt. Sollten in Ausnahmefällen Reisekosten anfallen, können diese abgerechnet werden.

Wie komme ich in das Amt?

Einreichung einer Kandidatur für die Gremienwahlen im Zeitraum vom 20.05.2026 bis 28.05.2026 möglich. Gewählt wird im Zeitraum vom 01.01.2026 bis 07.07.2026.

Rückfragen

Für Fragen zum Amt steht Runa Gottke, unsere Präsidentin des Studierendenparlaments, gerne unter praesidium@dhbw-asta.de zur Verfügung.